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Rücktransport - medizinisch sinnvoll oder notwendig ist ein großer Unterschied.

Urlaub ist die schönste Zeit – solange nicht ein Unfall oder eine akute Erkrankung die Rückkehr nach Deutschland erforderlich machen.

Es ist schon erstaunlich, dass viele Krankenversicherte in den Urlaub fahren und im Ausland nicht ausreichend versichert sind. Besonders problematisch wird es, wenn der Urlauber schwer krank wird oder einen Unfall hat. Wer dann keine entsprechende Rücktransportversicherung hat, kann eine böse Überraschung erleben. "Bloß zurück nach Deutschland" ist der häufig geäußerte Wunsch.

Diese Kosten dürfen laut Sozialgesetzbuch nicht von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden.


Keine Rücktransport - Garantie

So erging es auch Asiri Hüttenhain. Beim Sportklettern stürzte sie trotz Sicherung aus drei Metern Höhe auf einen Felsbrocken. Beide Knie nahezu zerschmettert und hinzu kam höchste Infektionsgefahr. Im örtlichen türkischen Krankenhaus wollte die Schwerverletzte auf keinen Fall operiert werden. Sie wollte nach Hause nach München und von einem Spezialisten operiert werden. Doch sie hatte keine Auslandskrankenversicherung mit einer Rücktransport-Garantie.

Der ADAC, der auf solche Flüge spezialisiert ist, brachte sie nach Deutschland zurück. Doch ohne Versicherung musste sie die Kosten selbst übernehmen.

Asiri Hüttenhain: "Der ganze Transport war ganz schön teuer, er hat 16.500 Euro gekostet, weil ich nicht versichert war und wir das alles selber zahlen mussten. Zum Glück ist jetzt alles gut gegangen und ich bin heimgeflogen worden, und jetzt bin ich auch versichert."


Private Auslandsreisekrankenreiseversicherung ein Muss

Eine private Auslandsreisekrankenversicherung ist für alle Kassenmitglieder, die in ferne Länder reisen, ein Muss. Denn die gesetzlichen Versicherungen übernehmen die Kosten nur innerhalb der EU und einigen weiteren Ländern, wie der Schweiz zum Beispiel, werden die Behandlungskosten übernommen. Das teure Rücktransportrisiko aber übernehmen sie absolut nie, auch nicht in Deutschland.
Inzwischen bieten zwar die meisten privaten Reisekrankenversicherer für Urlauber einen Rücktransport an. Doch die Tücke liegt wie so oft im Detail. Denn so bedauert Finanztest auch in seiner jüngsten Analyse - in den Bedingungen steht häufig noch "Rücktransport, wenn medizinisch notwendig“.

Urlauber, die gerne ins Ausland reisen, sollten deshalb nur eine Versicherung mit folgender Vertragsklausel wählen:
"Rücktransport, wenn sinnvoll oder vertretbar".


Alte Verträge überprüfen

Urlauber, die schon jahrelang eine Reisekrankenversicherung laufen haben, sollten ihre Bedingungen überprüfen. Denn viele Versicherer bieten inzwischen Kundenfreundlicheres an. Ein Wechsel könnte sich lohnen. Selbst wer die Kündigungsfrist von drei Monaten nicht mehr bis zu den nächsten Ferien einhalten kann, braucht sich nicht zu scheuen, einen neuen Vertrag abzuschließen.

Hermann Josef Tenhagen, Chefredakteur, Finanztest:
"Man kann eine zweite Versicherung abschließen. Erst einmal macht das keine Probleme, wenn man dann aber sozusagen einen Schadensfall hat, dann muss man beide informieren, und man muss auch sagen, dass man beide hat. Dann müssen sie das untereinander regeln"

Die Besuchsmöglichkeiten Ihrer Lieben und Angehörigen, wenn Sie im Ausland das Krankenbett hüten gestalten sich sehr aufwendig und schwierig.
Auch für bei privat Versicherten ist dieses Risiko oft nicht abgedeckt. Versicherungsschutz für ein ganzes Jahr gibt es schon für 9,50 EUR.